Tierhaltungsregeln für Mietwohnungen

23. Juni 2010 von admin

Haustiere sind bei Mietern oft sehr beliebt. Vermieter dagegen sehen sie eher ungern in ihren Mietwohnungen. Darum ist es oft  für Tierbesitzer sehr schwer Mietwohnungen zu finden, welche tierischen Anhang genehmigen. Wenn man denn dann eine Wohnung gefunden hat kommt auf den Mieter eine Vielzahl von Pflichten zu,  welche über den Mietvertrag festgelegt werden. Ausnahmen bilden hier Kleintiere wie zum Beispiel Fische, Wellensittiche oder Kanarienvögel welche immer Zulässig sind.

Mietwohnungen

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Ebenfalls fallen Blindenhunde unter eine Sonderregelung. Was ist aber nun generell mit Hunden oder Katzen? Bei Mietwohnungen in deren Mietvertrag eindeutig steht, dass Haustiere nicht genehmigt sind kann man es meist vergessen. Natürlich kann man immer mit dem Vermieter sprechen, aber die Regel besagt, dass hier nicht viel zu machen ist. Oft wünschen sich viele Mieter von Mietwohnungen im nachhinein Haustiere. Beispielsweise wegen Nachwuchs, der sich einen Hund oder eine Katze wünscht. Auch wird älteren Menschen empfohlen sich einen Vierbeiner anzuschaffen, welcher ihnen Bewegung und Lebensfreude bringt. Generell ist die spätere Anschaffung von Tieren in Mietwohnungen für Treue und langjährige Mieter einfacher, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt.

Für die Haltung von gefährlichen Tieren in Mietwohnungen wird übrigens wieder eine Sondergenehmigung von den Landestierschutzbeauftragten und noch einmal vom Vermieter benötigt. Generell sollte man bei der Suche von Mietwohnungen den Punkt ob Haustiere erlaubt sich nicht zu sehr vernachlässigen, da man, selbst wenn man noch keine Haustiere hat, nicht weiß was noch kommt.


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